Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten (Sitzen/Stehen/Liegen) anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach der entsprechenden Prüfungsstufe (VPG 1-3). FH 1 und FH 2 sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird. Vorrausetzung ist natürlich auch hier die bestandene Begleithundprüfung.
Wärend sich die große Mehrheit der Hundehalter noch einmal wohlig im Bett auf die andere Seite drehen, entfaltet sich Frühmorgens im Fährtengelände bereits einige Aktivitäten. Es macht Spaß, wenn man beobachten kann, mit wieviel Eifer und Konzentration sich auch schon sehr junge Hunde dieser Aufgabe stellen.
Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den VPG-Sport,denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren. Unter der richtigen Anleitung lernt er rasch, dass auf das Hörzeichen "Such" von ihm erwartet wird, die von einem Menschen gelegte Fährte so weit zu verfolgen, bis an deren Ende die verdiente Belohnung erhält. Nutzt man z.B. den Nahrungstrieb, so gelingt es schnell, die Verknüpfung "Fährte suchen = gleich Futter finden" beim Hund zu erreichen. Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen, verletzte Ackerkrumen strömen Gerüche aus, die der Hund mit seiner feinen Nase aufnehmen und von andersgearteten Duft der Umgebung unterscheiden kann.
Entsprechend der verschiedenen Prüfungsstufen steigern sich die Anforderungen an den Hund. Bei der VPG 1 legt der Hundeführer die Fährte selbst, ab VPG 2 wird die Fährte von einer Fremdperson gelegt. Daneben wird die Zeit zwischen Legen und Ausarbeiten der Fährte verlängert und die Zahl der Richtungsänderungen, sowie die Anzahl der "verlorenen" Gegenstände erhöht.
Für alle die sich näher damit beschäftigen möchtern,
können wir diese informative Homepage zum Thema Fährtenarbeit
empfehlen.