Platzordnung

 

  1. Um an Trainingsbetrieb teilzunehmen müssen Vereins - Nichtmitglieder die Platzordnung anerkennen 
  2. Es dürfen sich nur Hunde mit gültigem Impfschutz und Haftpflichtversicherung auf diesem Hundeplatz aufhalten 
  3. Alle Hunde sind auf und um das Übungsgelände angeleint zu führen. Einzige Ausnahme sind die Hunde die gerade trainieren . 
  4. Zu den Trainingszeiten ist rechtzeitig zu erschein, wer unabgesprochen zu spät kommt, ist erst nach den anderen dran. Die Trainer legen die Trainingsreihenfolge fest, dieser ist Folge zu leisten. Die Hunde sind rechtzeitig vorzubereiten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
  5. Während der Trainingspausen sind die Hunde so unterzubringen, dass sie das Training der Anderen nicht beeinträchtigen. Dazu stehen Hundeboxen auf dem Vereinsgelände zur Verfügung. 
  6. Zum Auslaufen, Toben usw. können die umliegenden Felder genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten das Tiere auf der Weide, sowie Passanten nicht belästigt werden. Der Hundeverein übernimmt keine Haftung für Hundehalter ohne Anstand.
  7. Sollte auf dem Übungsplatz eine Missgeschick passieren, so ist dieses zu entfehrnen.
  8. Es sind Hunde jeder Rasse und Mischlinge willkommen. Listen und Einstufungen irgendwelcher Behörden sind uns egal.
  9. Auch Hunde mit Verhaltensproblemen (Aggression, Angst, Überdreht...)dürfen hier trainieren, vorrausgesetzt der Hundeführer ist in der Lage den Hund zu händeln und hält sich an Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. wenn nötig Maulkorb ...
  10. Besonders beim Training mit Problemhunden,aber auch bei allen anderen, haben sich pausierende Hundeführer so zu verhalten das, die Übung nicht gestört wird. Uneinsichtiges, fahrlässiges oder provokantes Verhalten von Hundeführern führt zum Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb.
  11. Läufige Hündinnen dürfen uneingeschränkt am Training teilnehmen.
  12. Tragende Hündinnen,verletzte oder kranke Hunde sind vom Übungsbetrieb ausgeschlossen. Ausgenommen sind Hunde mit chronischen nicht ansteckenden Krankheiten, bei denen ein angepasstes Training nicht schadet.
  13. Es herrscht sportliches Verhalten. Hinterhältigkeit, Lästerei, Beschimpfungen, Intoleranz und üble Nachrede führen zum Ausschluss aus dem Verein bzw. dem Übungsbetrieb.
  14. Der Gebraushundesport, der den Schutzdienst beinhaltet, ist auch von Hundesportlern anderer Sportarten zu tolerieren und nicht schlecht zu reden.
  15. Jede Art von Tierquälerei führt zum Platzverbot und Ausschluss aus dem Verein.

 

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